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   LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18   

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https://dejure.org/2020,34276
LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18 (https://dejure.org/2020,34276)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.09.2020 - 2 BVL 1/18 (https://dejure.org/2020,34276)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. September 2020 - 2 BVL 1/18 (https://dejure.org/2020,34276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 98 ArbGG, § 5 TVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 98 ArbGG ; § 5 TVG
    1. Die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung iSv § 5 TVG erfordert aus Gründen des Demokratieprinzips einer aktenkundigen Befassung des zusändigen MInisters bzw. eines Staatssekretärs mit dem Vorgang. 2. Im Falle der Nichtigkeit einer ...

  • rechtsportal.de

    § 98 ArbGG ; § 5 TVG
    Anforderungen an die Form einer Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsfolgen der Nichtigkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18
    Eine nur mittelbare Betroffenheit oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 48/15, AP TVG § 5 Nr. 36 Rz. 61 m.w.N.).

    Dies gilt grundsätzlich auch für bereits außer Kraft getretene Allgemeinverbindlicherklärungen, und zwar unabhängig von der Frage, ob im Einzelfall noch ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung besteht (BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 48/15, AP TVG § 5 Nr. 36 Rz. 34).

    Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 20 Abs. 3 GG) ist die Ministerbefassung in geeigneter Weise aktenkundig zu dokumentieren (s. BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 48/15, AP TVG § 5 Nr. 36 Rz. 129 ff.; BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 33/15, AP TVG § 5 Nr. 35 Rz. 146 ff.).

    Sie kann aber auch in anderer Weise erfolgen, etwa in der zustimmenden Kenntnisnahme des Bearbeitungsvermerks eines Ministerialbeamten (BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 48/15, AP TVG § 5 Nr. 36 Rz. 147).

    Soweit ersichtlich ist bis zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016, Az. 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15, in der Rechtsprechung nicht die Auffassung vertreten worden, dass die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung einer Ministerbefassung bedarf.

    Diese kann beispielsweise durch die förmliche Zeichnung zum Ausdruck gebracht werden (BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 48/15, AP TVG § 5 Nr. 36 Rz. 147).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18
    Etwas anderes gilt nur, wenn das Fehlen der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 33/15, AP TVG § 5 Nr. 35 Rz. 51 m.w.N.).

    Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 20 Abs. 3 GG) ist die Ministerbefassung in geeigneter Weise aktenkundig zu dokumentieren (s. BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 48/15, AP TVG § 5 Nr. 36 Rz. 129 ff.; BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 33/15, AP TVG § 5 Nr. 35 Rz. 146 ff.).

    Soweit ersichtlich ist bis zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016, Az. 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15, in der Rechtsprechung nicht die Auffassung vertreten worden, dass die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung einer Ministerbefassung bedarf.

    Wegen der Einordnung der Allgemeinverbindlicherklärung als Rechtsetzungsakt sui generis führen grundsätzlich alle materiellen und formellen Mängel zur Nichtigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung (BAG, Beschluss v. 21. September 2016 - 10 ABR 33/15, AP TVG § 5 Nr. 35 Rz. 171).

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18
    Durch die Stellungnahme- und Einspruchsrechte, wie sie in § 5 Abs. 2 und 3 TVG geregelt sind, ist eine verfahrensmäßige Absicherung der Interessenabwägung gegeben, die eine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass der weite Beurteilungsspielraum sachgerecht genutzt wird (s. BAG, Beschluss v. 21. März 2018 - 10 ABR 62/16, AP TVG § 5 Nr. 40 Rz. 113).
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18
    (cc) Hinzu kommt, dass ein schutzwürdiges Vertrauen regelmäßig nur in die Gültigkeit einer Tarifnorm, nicht aber in deren Nichtigkeit anzuerkennen ist (s. LAG Hessen, Urteil v. 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 , NZA-RR 2017, 485 Rz. 99).
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 523/09

    Einschränkung der AVE - Holz-Kunststoff

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18
    Die Allgemeinverbindlicherklärung ist deshalb Normsetzung (BAG, Urteil v. 29. September 2010 - 10 AZR 523/09, NZA-RR 2011, 89 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") (BVerfG, Beschl. v. 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14, NVwZ 2016, 300 Rz. 41 m.w.N.).
  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11

    Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18
    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (BAG, Urteil v. 20. März 2013 - 10 AZR 744/11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 346 Rz 20 m.w.N.).
  • BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20

    Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und

    wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. September 2020 - 2 BVL 1/18 - teilweise aufgehoben.

    Der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. September 2020 - 2 BVL 1/18 - wird im zweiten Absatz des Entscheidungsausspruchs berichtigt:.

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